Herr Löhmer kritisierte die Entscheidung des Rheinisch-Bergischen Kreises, die Sprechstunden zum Schwerbehindertenrecht in Wermelskirchen ersatzlos zu streichen. Aufgrund der finanziellen Haushaltssituation ist die Übernahme dieses Serviceangebotes laut Verwaltung durch die Stadt Wermelskirchen nicht möglich.
Der Beirat beschließt daraufhin, den Landesbehindertenbeauftragten über den Missstand zu informieren. Über die mit dem Kreis in dieser Angelegenheit geführten Verhandlungen aufgrund des Sozialausschussbeschlusses vom 23.09.2010 soll der Beirat unterrichtet werden. |
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