Herr Irlenbusch teilt mit, dass im Wirtschaftsplan, Gesamtfinanzplan des Städtischen Abwasserbetriebes, auf Seite 13 unter Ziff. 1 der vorletzte Betrag statt 1.373000 € auf 1.763900 € abgeändert wird.
MdR Klaus Klophaus (SPD) sieht für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf. Er beantragt, die Beratung zu dem TOP in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.11.2010 zu verweisen.
Diesem Antrag schließen sich die Ausschussmitglieder an.
Nachtrag:
Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf Ratsausschüsse in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 28.06.2010 obliegt dem Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Gebühren- und Abgabensatzungen, ausgenommen Angelegenheiten des Städtischen Abwasserbetriebes (§ 2 Ziff. e).
Eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss ist nicht möglich, da dieser Ausschuss nicht zuständig ist.
Der Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb nimmt den
Wirtschaftsplan mit Ergebnisplan, Teilergebnisplänen, Finanzplan und Teilfinanzplänen des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen für das Wirtschaftsjahr 2011
in der Fassung des vorgelegten Entwurfes zur Kenntnis.
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