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1. Zum CDU-Antrag „Prüfung der Möglichkeit von planungsrechtlichen Vorgaben zur Verhinderung von zusätzlichen Ansiedlungen von Spielhallen in den Kerngebieten der Stat Wermelskirchen“ (RAT/2033/2010, eingebracht im Ausschuss am 06.01.2010) erklärt Herr Schindler, dass eine Verhinderung der Ansiedlung von Spielhallen seitens der Stadt nur über einen Satzungsbeschluss erfolgen kann. Einen kompletten Ausschluss für die Innenstadt setzt ein Konzept voraus welches darstellt, wo Spielhallen angesiedelt werden dürfen und wo nicht. Daher bleibt unberührt, dass der Ausschluss von Spielhallen im Kerngebiet nicht möglich ist.
2. Vorsitzender Friedel Burghoff bittet den Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen für den geplanten Arbeitskreis „Saubere Stadt“ Mitglieder zu benennen.
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