Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der „Stichstraße neben dem Schwanenplatz“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Stichstraße neben dem Schwanenplatz Gemarkung Dorfhonnschaft, Flur 28, Flurstück 1193
Auf Anregung von MdR Volker Schmitz (CDU Fraktion) beschließt der Ausschuss einstimmig die Umbenennung der Straße in „Am Schwanenplatz“ und beauftragt die Verwaltung zu einer schriftlichen Befragung hierzu.
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