Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 11.04.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2104/2011 Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und W

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der „Hinterhufe“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Hinterhufe

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 24, Flurstück 325 (Teilstück), Flurstück 327 (Teilstück)