Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der „Alt-Braunsberg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Alt-Braunsberg Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 17, Flurstück 222 (Teilstück), Flurstück 233, Flurstück 236, Flurstück 113 (Teilstück), Flurstück 45 (Teilstück) |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||