Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen empfiehlt dem Rat der Stadt gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes „Lüffringhauser Weg“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:
Lüffringhauser Weg Gemarkung Oberhonnschaft, Flur 7, Flurstück 80
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