Auszug - Verschiedenes  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 09.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss

MdR Friedel Burghoff fragt an, warum Abgrabungen im Bereich Bahntrasse 411 – Brücke zum Eichenbachtal vorgenommen wurden

MdR Friedel Burghoff fragt an, warum Abgrabungen im Bereich Bahntrasse 411 – Brücke zum Eichenbachtal (Märchenviertel) vorgenommen wurden.

 

Herr Klaus Hake bittet darum im Bereich Kattwinkel Straße / Schillerstraße die Piktogramme auf der Straße sowie den Zebrastreifen nachzuarbeiten.

 

MdR Theodor Fürsich bittet darum die Ampelregelung an der Baustelle auf der B 51 in Höhe Tente anders zu schalten, da sich der Verkehr in den Hauptverkehrszeiten bis in die Burgerstraße staut.

 

MdR Volker Schmitz fragt an, ob das Schild der West GkA im Kreisverkehr Ostringhausen abgebaut werden kann.

 

Herr Schindler informiert den Ausschuss über das Verfahren und die aktuelle Auslegung von Unterlagen zur Festsetzung der Überschwemmungsgebiete des Eschbaches.

Auch wenn durch die Festlegung gewisse Einschränkungen bei der künftigen Nutzung dieser Flächen bestehen, sind keine Nachteile für die Stadt bei der allgemeinen Entwicklung zu erwarten, da die Flächen überwiegend in bereits durch Landschaftsschutz geschützten Außenbereichen liegen.

Die Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen in diesem Verfahren wird dementsprechend keine Bedenken beinhalten.

 

Herr Schindler informiert den Ausschuss über ein geplantes Bauvorhaben an der Ecke Obere Remscheider Straße / Taubengasse.

Hier soll ein mehrgeschossiges Wohn- und Geschäftshaus errichtet werden. Die perspektivischen Ansichten des Gebäudes wurden dargestellt. Da das Gebäude nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen B-Planes entspricht (Überschreitung von Baugrenzen), muss die Abweichung über eine Befreiung genehmigt werden.

Da bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des B-Planes in diesem Bereich 2002 gefasst worden ist, soll in einem Änderungsverfahren der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.