Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
14. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.05.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2104/2011 Herstellung der Erschließungsanlage "Hinterhufe"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Verfasser:Heinz, Karina
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Hücker, Marion
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der „Hinterhufe“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr:

 

Hinterhufe

Gemarkung Niederwermelskirchen, Flur 24, Flurstück 325 (Teilstück), Flurstück 327 (Teilstück)

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei denen die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesen Grundstücken wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.