Auszug - Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG vom Evangelisch-Freikirchlichen Sozialwerk Wermelskirchen e.V.  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 12.07.2011 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Räume der Offenen Ganztagsschule, Schwanenschule
Ort: 42929 Wermelskirchen, Jahnstr. 13
 
Beschluss

Beschluss:

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Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, den Verein Evangelisch-Freikirchliches Sozialwerk Wermelskirchen e.V. nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.