Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschließt einstimmig, den Verein Evangelisch-Freikirchliches Sozialwerk Wermelskirchen e.V. nach § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen.
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