Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ in der nachstehend geänderten Fassung zu ergänzen.
Geänderte Fassung:
Punkt 6.3 - Werbeflächen auf den Böden werden da zur Verfügung gestellt, wo es technisch und funktional machbar ist.
Punkt 6.5 wird ergänzt – Sofern andere Vereine zweckgebundene Werbung akquirieren, sollen Ihnen daraus resultierende Einnahmen auch zufließen. Ziffern 6.1 und 6.4 gelten entsprechend. |
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