Auszug - Werbung in städtischen Sporthallen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur,Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2148/2011 Werbung in städtischen Sporthallen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ in der nachstehend geänderten Fassung zu ergänzen.

 

Geänderte Fassung:

 

Punkt 6.3  - Werbeflächen auf den Böden werden da zur Verfügung gestellt, wo es technisch und funktional machbar ist.

 

Punkt 6.5 wird ergänzt – Sofern andere Vereine zweckgebundene Werbung akquirieren, sollen Ihnen daraus resultierende Einnahmen  auch zufließen. Ziffern 6.1 und 6.4 gelten entsprechend.