Herr Mayland berichtet von Erfahrungen zu Sondernutzungsrechten, die er anlässlich einer Besichtigungsrunde im Stadtkern gemacht hat. Dabei wird in vielen Fällen das Gehband zugestellt oder die Sicht behindert.
Die einzelnen Gefahrenpunkte sind den Anlagen zu entnehmen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung beschließt einstimmig, die Verwaltung möge in dieser Angelegenheit schriftlich Stellung nahmen, dabei eindeutig die interne Zuständigkeit benennen und den Umfang möglicher Sondernutzungsrechte an den dafür zulässigen Stellen darstellen. Der Beirat fordert des Weiteren, dass die in der Anlage aufgelisteten Missstände schnellstmöglich beseitigt werden. |
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