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Herr Röthling trägt Folgendes vor: Die Verwaltung hat in den letzten beiden Jahren insgesamt 21 Flächen auf ihre Eignung als potenzielle Gewerbeflächen untersucht. Nach Beratungen im Arbeitskreis Stadtentwicklungsplanung und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt wurde für fünf ausgewählte Flächen die landesplanerische Abstimmung bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Nach einem ersten Gesprächstermin bei der Bezirksregierung fand Anfang September ein Ortstermin statt, an dem die zuständigen Sachbearbeiter/innen der Unteren und Höheren Landschaftsbehörde sowie der Unteren und Oberen Wasserbehörde teilnahmen. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass drei der potenziellen Gewerbeflächen (Bereiche in Nähe der Autobahnanschlussstelle) großflächig in der Wasserschutzzone II der Sengbachtalsperre liegen. Da die Schutzgebietsverordnung in dieser Zone u.a. die Errichtung von gewerblichen Anlagen verbietet, muss die landesplanerische Anpassung derzeit verneint werden. Die Vertreter der Wasserbehörden wiesen jedoch darauf hin, das bis 2014 eine neue Schutzgebietsverordnung in Kraft treten muss. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass die Wasserschutzzone II deutlich verkleinert wird. Insofern kann die landesplanerische Abstimmung nach Inkrafttreten der Verordnung erneut beantragt werden. Für eine weitere Fläche (Dabringhausen) wird die Bezirksregierung die landesplanerische Anpassung ebenfalls versagen, da im Bereich Höferhof noch eine Reservefläche im Flächennutzungsplan mit einer Größe von ca. 3,8 h dargestellt ist. Zur fünften Fläche (Bereich Bechhausen) konnte die Bezirksregierung noch keine Aussagen machen, da hier noch ein Ortstermin aussteht.
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