Auszug - Werbung in städtischen Sporthallen  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:14 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2192/2011 Werbung in städtischen Sporthallen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt zu beschließen, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zu Gute kommen.