Auszug - Werbung in städtischen Sporthallen  

 
 
16. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 18:34 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2192/2011 Werbung in städtischen Sporthallen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
 
Beschluss

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zugute kommen.