![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, zur optischen wie auch zur gebrauchssicheren Befestigung der Werbebanden, die „Benutzungsordnung für die Sporthallen in der Stadt Wermelskirchen“ um den Punkt „Werbung in Sporthallen“ zu ergänzen. Die Einnahmen aus der Werbung sollen ausschließlich den Vereinen bzw. dem Förderverein der Mehrzweckhalle Dabringhausen zugute kommen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |