Auszug - Sachstandsbericht der Ampelanlagen in Wermelskirchen (Ausstattung, Schaltung und deren Kriterien)  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 9
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss


Je nachdem, ob es sich um eine Gemeinde oder Landes- und Bundesstraße handelt, ist die Stadt oder der Landesbetrieb Straßen NRW für die innerstädtischen Ampeln zuständig.

 

Im Zuständigkeitsbereich von Straßen NRW in Gummersbach mit Betriebshof in Burscheid befinden sich:

 

L 157              Dabringhauser Straße / Eich

 

L 409              Berliner Straße / Dhünner Straße

              Berliner Straße / Friedhof

              Berliner Straße / Wustbacher Straße

 

B 51              Berliner Straße / Im Belten

              Tente / Grundschule

              Unterstraße (Abzweig Löh)

              Kirchweg (Schuhhaus Pfeiffer)

 

Im Zuständigkeitsbereich der Stadt:

 

              Brückenweg / Eich

              Berliner Straße / Wirtsmühler Straße

              Preyersmühle

 

Lediglich die Ampelanlagen Berliner Straße / Wustbacher Straße, Unterstraße (Abzweig Löh), Kirchweg (Schuhhaus Pfeiffer) haben noch kein akustisches Signal. Die Verwaltung wird sich bei Straßen NRW für ein Nachrüsten einsetzen.

 

Die Ampelanlage am Kirchweg wird nachts ausgeschaltet und erst nach 6.00 Uhr morgens in Betrieb genommen. Dadurch, so bemängelt Frau Höller, ist es Menschen mit einer Sehbehinderung nicht möglich, außerhalb dieser Zeiten die Straße zu überqueren. Durch ihre Berufstätigkeit ist sie jedoch auf eine sichere Überquerung in den frühen Morgenstunden angewiesen. Die Verwaltung sagt zu, sich mit Straßen NRW in Verbindung zu setzen, um ggf. eine Bedarfsampel installieren zu lassen.

 

Die Verwaltung bittet den Beirat um Mitteilung an das Sozialamt zur Weiterleitung an das Tiefbauamt, wenn Fußnger innerhalb der Grünphase die Straße nicht überqueren können. Das Tiefbauamt wird Straßen NRW dann um eine Verlängerung der Taktung bitten.

 

Herr Mayland weist auf die nicht ausreichende Taktung der Ampel Dabringhauser Stre / Eich hin. Menschen mit einer Gehbehinderung können die Straße nicht innerhalb der Grünphase überqueren. Auch dies wird die Verwaltung Straßen NRW melden.