Auszug - Beschluss des Rates vom 12.12.2011 über die, in der Sondernutzung festgelegte, Gehwegbreite  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 11
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.01.2012 Status: öffentlich
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss


Der Beirat für Menschen mit Behinderung stellt aus sachlichen Gründen fest, dass die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.12.2011 und des Rates der Stadt vom 12.12.2011, die Durchgangsbreite mit 1,20 m festzulegen, als nicht ausreichendr Menschen mit Behinderung ist.

 

Auf der Grundlage der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in § 3 Abs. 2 war vorgesehen, dass eine durchgehende Fläche von mindestens 1,50 m Breite von jeglichen Baulichkeiten freibleiben muss.

 

Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet die Verwaltung, die ursprüngliche Fassung der Vorlage den Fachausschüssen, insbesondere dem Sozialausschuss und dem Rat zwecks Änderung erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.