![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||
a) Laut Gemeindeordnung NRW ist es gem. § 47 Abs. 2 lediglich Ratsmitgliedern vorbehalten Anfragen in Sitzungen des Rates zu stellen. Daraus ergibt sich, dass der Punkt „Anfragen“ nicht mehr auf der Tagesordnung von Sitzungen des Beirates für Menschen mit Behinderung erscheinen wird.
b) Frau Böhm wird im Falle ihrer Abwesenheit einen Vertreter benennen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |