Auszug - Fremdwassersatzung I nach § 61a LWG NRW, Ortslage Grunewald; Ergänzungssatzung  

 
 
Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb
TOP: Ö 6
Gremium: Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:53 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden diskutiert und von der Betriebsleitung beantwortet

Technischer Betriebsleiter Stefan Lohkamp informiert die Ausschussmitglieder anhand einer PowerPoint-Präsentation über die aktuelle Fremdwasserproblematik in der Ortslage Grunewald.

 

Fragen der Ausschussmitglieder zu diesem Tagesordnungspunkt werden diskutiert und von der Betriebsleitung beantwortet.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Ausführungen zum Erlass der Ergänzungssatzung zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt, die Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald; bis 31.12.2012) zu beschließen.

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Verwaltung zu beauftragen, die Bürger vor Vollzug der Satzung über die Fremdwasserproblematik in geeigneter Form zu in formieren.