Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen zum Erlass der Ergänzungssatzung zur Kenntnis. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald zur Fristenverkürzung bis 31.12.2012 von privaten Abwasserleitungen nach § 61a Absatz 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW (Fremdwassersatzung I, Ortslage Grunewald; bis 31.12.2012). Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Bürger vor Vollzug der Satzung über die Fremdwasserproblematik in geeigneter Form zu informieren. |
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