Auszug - Einkaufszentrum Telegrafenstraße; Sachstandsbericht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 21.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:47 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss

Herr Gerhard Uhle, euco Ring KG, erläutert, dass sich die Akquirierung von potenziellen Mietern für das Projekt Einkaufszentru

Herr Gerhard Uhle, euco Ring KG, erläutert, dass sich die Akquirierung von potenziellen Mietern für das Projekt Einkaufszentrum Telegrafenstraße in letzter Zeit als schwierig erwiesen habe, nicht zuletzt wegen des geplanten DOC in Remscheid-Lüttringhausen sowie anderer Investoren, die angeblich Projekte im Bereich Loches-Platz und Rhombus-Fläche entwickelten. Aus diesen Gründen habe er bislang noch keine Baugenehmigung beantragen wollen. Da ein Verfahrensstand nach § 33 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung) inzwischen verwirkt sei, sehe er dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 81 entgegen. Sobald der Bebauungsplan rechtskräftig sei, werde er eine Bauvoranfrage einreichen.

 

Herr Dr. Prusa ergänzt, dass im Rahmen der Voranfrage auf Antrag des Bauherrn die betroffenen Grundstückseigentümer beteiligt werden können. Die zu beteiligenden Eigentümer werden vom Rechtsbeistand des Bauherrn benannt. Ihnen wird der Vorbescheid einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung durch förmliche Zustellung gemäß § 13 III VvVfG NRW bekannt gemacht. Für die betroffenen Eigentümer beginnt daraufhin eine einmonatige Klagefrist gegen den Vorbescheid.

 

Herr Uhle erwartet sich aus einer positiv beschiedenen Bauvoranfrage eine bessere Position bei der Mietersuche für das geplante Einkaufszentrum. Zudem beabsichtigt er, Personen, die gegen den positiven Bauvorbescheid klagen wollen, zu Gesprächen einzuladen.

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Uhle folgt eine ausführliche Diskussion. Es herrscht Einigkeit, dass keine sachlichen Gründe dagegen sprechen, den seit Juli 2011 beschlussreifen Bebauungsplan nunmehr als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird eine entsprechende Vorlage für die Sitzungen des StuV am 18.06.2012 und des Rates der Stadt am 02.07.2012 vorbereiten.