Auszug - Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts; Bericht des Stadtkämmerers  

 
 
21. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 02.07.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Mehrzweckhalle Dabringhausen
Ort: 42929 Wermelskirchen, An der Mehrzweckhalle 1
 
Beschluss


Herr Stadtkämmerer Bernd Hibst berichtet über die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht. Danach werden Haushaltsplan und HSK den rechtlichen Anforderungen gerecht. Gegen die Bekanntmachung der Haushaltssatzung bestehen keine aufsichtsbehördlichen Bedenken.

 

Zunächst wird der Rat der Stadt über folgende Auflagen zur Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts informiert:

 

1.              Es gilt eine Wiederbesetzungssperre von mindestens 12 Monaten auf allen Ebenen der Verwaltung ab Freiwerden der Stelle, sofern dadurch nicht die Durchführung pflichtiger Aufgaben in ihrem Kernbestand gefährdet wird. Bei der Nachbesetzung ist eine interne Besetzung einer externen grundsätzlich vorzuziehen.

2.              Es gilt eine generelle Beförderungssperre von 12 Monaten. Das bedeutet, dass rechtlich mögliche Beförderungen im Haushaltsjahr 2012 nicht vollzogen werden dürfen.

3.              Mehrerträge, die ggf. bei der Ausführung des Haushaltsplanes gegenüber den Ansätzen bei den kommunalen Steuern, den allgemeinen Landeszuweisungen und den Erwerbseinnahmen entstehen, sind zur Reduzierung des Fehlbedarfs einzusetzen. Dies gilt auch für etwaige Minderaufwendungen.

4.              Während des Konsolidierungszeitraums dürfen neue freiwillige Verpflichtungen nur dann eingegangen werden, wenn sie durch den Verzicht auf andere freiwillige Leistungen kompensiert werden können.

5.              Maßnahmen, für die Landes- oder sonstige Zuschüsse gewährt werden, dürfen erst begonnen werden, wenn ein Bewilligungsbescheid über die entsprechende Landeszuwendung oder sonstigen Zuschüsse schriftlich vorliegt und die Fördermittel abrufbar sind. Die In-Aussicht-Stellung der Zuwendung reicht nicht aus.

 

Es wird ferner aufsichtsbehördlich erwartet, dass eine nachdrückliche und tatsächliche Umsetzung der HSK-Maßnahmen vollzogen wird.

 

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu erfolgen hat. Die genehmigten Haushaltsansätze sind deshalb nicht unbedingt vollumfänglich auszuschöpfen.

 

Um dieses sicherzustellen, wurden folgende Maßnahmen vom Stadtkämmerer für die Verwaltung verfügt:

 

Nach Veröffentlichung der Haushaltssatzung werden zunächst 90 Prozent der Haushaltsansätze freigegeben. Bei entsprechender Begründung werden die restlichen 10 Prozent nach Prüfung des Einzelfalls auf Produktsachkontenebene ebenfalls freigegeben.

 

Die bisherige interne Wertgrenze zur Vorlage von externen Vergaben und Aufträgen bei der Kämmerei wird von 1.000 € auf 2.500 € angehoben.

 

Hinsichtlich der Aufhebung des Sperrvermerks zum U3-Ausbau wurde vom Stadtkämmerer ausdrücklich auf das Abstimmungserfordernis mit den Aufsichtsbehörden hingewiesen.