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Herr Löhmer schildert, dass die Einengung der Gehwege durch Außengastronomie für Menschen mit Behinderung auch einen positiven Aspekt hat, nämlich das problemlose Verweilen in gastfreundlicher Umgebung. Es bleibt also abzuwarten, welche Gehbandbreite (vom Beirat ursprünglich gefordert 1,50 m – von der Verwaltung angeordnet 1,20 m) sich bewährt. Herr Löhmer verweist weiterhin auf die äußerst schwierige Umsetzbarkeit der von der UN-Menschenrechtskonvention 2006 beschlossenen Inklusion. Um dem Ziel näher zu kommen, hat der Rheinisch-Bergische Kreis Mitglieder von Parteien, Verbänden, Institutionen und Betroffene zu einem Runden Tisch eingeladen. |
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