Erster Beigeordneter Graef teilt mit, dass eine Stellungnahme des Haupt- und Personalamtes bezogen auf den Prüfauftrag aus der Sitzung vom 05.07.2012, TOP 8 noch nicht vorliegt. Derzeit ist klar, dass die Wohnberatung bei der Stadt Wermelskirchen am 31.12.2012 endet und im Anschluss daran eine Übernahme durch den Rheinisch-Bergischen Kreis erfolgt. Eine Abstimmung von Details wird in einem Gespräch mit Vertretern der Kreisverwaltung in Kürze erfolgen. Welche Auswirkungen der Abzug für Wermelskirchen bedeutet, ist derzeit noch unklar und wird sich im Laufe des Jahres 2013 herausstellen. Fraglich ist derzeit auch noch, ob die Angebote des Rheinisch-Bergischen-Kreises den Bedarf in Wermelskirchen komplett abdecken können oder noch seitens der Stadt Wermelskirchen Ergänzungen erfolgen müssen, hierbei muss jedoch die finanzielle Situation der Stadt Wermelskirchen beachtet werden.
Zu dem vorliegenden Antrag der FDP und des Bürgerforums wird seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Wohnberatung nicht von Kosten abhängig gemacht werden sollte und dem größten Teil der Klienten eine kostendeckende Mitfinanzierung von ca. 50,60 € pro Stunde nicht möglich wäre. Eine Entscheidung/Beratung über den Antrag kann jedoch erst in der nächsten Sitzung erfolgen, da derzeit noch keine konkreten Details für die Zukunft der Wohnberatung vorliegen. Ebenso sollte man das Thema Inklusion nicht außer Acht lassen, da hieraus für die Zukunft rechtliche Umsetzungsverpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonventionen entstehen und damit der Bereich der freiwilligen Leistungen verlassen wird.
Im Anschluss daran beantragt die SPD-Fraktion, dass die Verwaltung aktiv in die Kommunikation mit dem Rheinisch-Bergischen Kreis einsteigen und gem. des Antrages vom 11.01.2012, TOP 8 Zielvorstellungen für die zukünftige Struktur der Wohnberatung entwickeln soll. Der Antrag wird mit 10 Stimmen (SPD, CDU, Grüne, WNK UWG Freie Wähler) zu 4 Stimmen (FDP, Bürgerforum) beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||