Herr von Foller (Amtsleiter 65)
erklärt zum Sachstand des AZJ-Bahndamm, dass die Brandschutzmaßnahmen geplant sind. Die Stadt muß etwa 20.000 Euro
in das Gebäude investieren um es nutzen zu können, jedoch steht die Stellungnahme
des Kreises noch aus. Erst im Anschluß daran ist die Gesamtsumme abzuschätzen
und eine Baugenehmigung möglich. Haushaltsmittel hierfür sind im Haushaltsplan
2004 nicht enthalten. Bis zur Realisierung wird es nach Abklärung dann etwa
noch drei Monate dauern. Der Einbau der Schallschutzfenster ist
bereits im Haushaltsplan für 2004 enthalten. Herr Vorsitzender Bilstein spricht
hierzu die Dachproblematik an. Hierzu erklärt Herr von Foller, dass diese
vorerst provisorisch behoben wurde, eine Erneuerung wäre somit erst in fünf bis
zehn Jahren nötig. Herr Bilstein merkt an, dass durch
Presse etc. bekannt geworden sei, dass womöglich die Existenz des
“Bahndamm” bedroht sei und wünscht dazu eine Stellungnahme. Herr Löffler nimmt hierzu Stellung und
merkt an, dass in der Tat ein Interessent für das Grundstück vorhanden sei,
aber das Gebäude und die Nutzung des AJZ nicht im Konzept enthalten und somit
nicht gefährdet sei. Details werde er im nicht-öffentlichen Teil bekannt geben. Herr Bilstein empfiehlt daraufhin dem
Jugendhilfeausschuss über eine Resolution auf den Bestandschutz des
AJZ-Bahndamm betreffend abzustimmen. Nach kontroverser Diskussion wird dieser
Empfehlung gefolgt. Der zur Abstimmung gestellte Beschluß
lautet demnach: Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Angebotsvielfalt der Jugendarbeit in Wermelskirchen. Die Einrichtung “Bahndamm” ist ein unverzichtbarer Bestandteil davon. Der Jugendhilfeausschuss lehnt daher alle Entscheidungen ab, die die Existenz des Bahndamms gefährden. Dazu gehört auch eine eventuell im Zuge einer Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in Erwägung gezogene Veräußerung von städtischem Eigentum an den Lebensmittelmarkt. Der Jugendhilfeausschuss beschließt
bei zwei Enthaltungen einstimmig so zu verfahren. |
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