Auszug - Aktueller Stand AJZ-Bahndamm  

 
 
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 10.02.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr von Foller (Amtsleiter 65) erklärt zum Sachstand des AZJ-Bahndamm, dass die Brandschutzmaßnahmen geplant seien

Herr von Foller (Amtsleiter 65) erklärt zum Sachstand des AZJ-Bahndamm, dass die Brandschutzmaßnahmen  geplant sind. Die Stadt muß etwa 20.000 Euro in das Gebäude investieren um es nutzen zu können, jedoch steht die Stellungnahme des Kreises noch aus. Erst im Anschluß daran ist die Gesamtsumme abzuschätzen und eine Baugenehmigung möglich. Haushaltsmittel hierfür sind im Haushaltsplan 2004 nicht enthalten. Bis zur Realisierung wird es nach Abklärung dann etwa noch drei Monate dauern.

Der Einbau der Schallschutzfenster ist bereits im Haushaltsplan für 2004 enthalten.

Herr Vorsitzender Bilstein spricht hierzu die Dachproblematik an. Hierzu erklärt Herr von Foller, dass diese vorerst provisorisch behoben wurde, eine Erneuerung wäre somit erst in fünf bis zehn Jahren nötig.

Herr Bilstein merkt an, dass durch Presse etc. bekannt geworden sei, dass womöglich die Existenz des “Bahndamm” bedroht sei und wünscht dazu eine Stellungnahme.

Herr Löffler nimmt hierzu Stellung und merkt an, dass in der Tat ein Interessent für das Grundstück vorhanden sei, aber das Gebäude und die Nutzung des AJZ nicht im Konzept enthalten und somit nicht gefährdet sei. Details werde er im nicht-öffentlichen Teil bekannt geben.

Herr Bilstein empfiehlt daraufhin dem Jugendhilfeausschuss über eine Resolution auf den Bestandschutz des AJZ-Bahndamm betreffend abzustimmen. Nach kontroverser Diskussion wird dieser Empfehlung gefolgt.

Der zur Abstimmung gestellte Beschluß lautet demnach:

Der Jugendhilfeausschuss unterstützt die Angebotsvielfalt der Jugendarbeit in Wermelskirchen. Die Einrichtung “Bahndamm” ist ein unverzichtbarer Bestandteil davon. Der Jugendhilfeausschuss lehnt daher alle Entscheidungen ab, die die Existenz des Bahndamms gefährden. Dazu gehört auch eine eventuell im Zuge einer Ansiedlung des Lebensmittelmarktes in Erwägung gezogene Veräußerung von städtischem Eigentum an den Lebensmittelmarkt.

Der Jugendhilfeausschuss beschließt bei zwei Enthaltungen einstimmig so zu verfahren.

 

Der zur Abstimmung gestellte Beschluß lautet demnach: