Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 15.04.2013 betr. Zurverfügungstellung von zusätzlichem Personal für die Kämmerei zur Erarbeitung der Jahresabschlüsse
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Antrag dem § 62 Abs. 1 Satz 2 und 3 Gemeindeordnung Nordrhein Westfalenentgegensteht und daher unzulässig ist. Eine Beratung dieses Antrages ist daher nicht möglich und findet aus diesem Grunde nicht statt.