a) Zuständigkeiten des Bürgermeisters und des Rates der Stadt – Organtreue
Herr Mitglied des Rates Henning Rehse weist unter Hinweis auf die Ausführungen der Verwaltung zu Tagesordnungspunkt 5 der heutigen Sitzung darauf hin, dass sowohl Bürgermeister als auch Rat der Stadt als jeweils eigenständige Organe im kommunalverfassungsrechtlichen Sinne einer sog. „Organtreue“ unterliegen und das jeweils andere Organ zu beachten haben.