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Herr Röthling informiert die Ausschussmitglieder über ein Gespräch mit der Bezirksregierung Köln. Unter der Voraussetzung, dass 15 Stellplätze entgegen des bewilligten Antrags geschaffen würden, muss man von einer Förderschädlichkeit ausgehen.
Die Erstellung von 15 Stellplätzen könnte ggfs. auf Antrag zur Änderung der Bewilligung (Änderungsantrag) umgesetzt werden. In dieser Konstruktion muss man von einer Nicht-Förderfähigkeit ausgehen.
Sollte die Stadt jenseits der Förderkulisse der Bezirksregierung dennoch 15 Stellplätze (nicht förderfähig) umsetzen, ist dies beim Fördermittelgeber anzuzeigen. Dieser behält sich dann aber vor, die gesamte Innenstadtausbaumaßnahme auf die Förderschädlichkeit hin zu überprüfen.
Auf Nachfrage von MdR Oliver Platt (Büfo) erläutert Herr Dr. Prusa, dass nach Fertigstellung des Körschgen-Neubaus mit dem Wegfall der Parkplätze am Weihnachtsbaum zu rechnen sei. Ergänzend wird hier auf die Vorlage RAT/2212/2011 aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen vom 07.11.2011, sowie die Niederschrift dazu verwiesen.
Auf Nachfrage des Vorsitzenden MdR Friedel Burghoff erklärt die SPD-Fraktion ihren Antrag vom 17.04.2013, Vorlage RAT/2555/2013, sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag vom 26.02.2013, Vorlage RAT/2521/2013 für erledigt.
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