Auszug - Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betr. Nutzung der an das AJZ angrenzenden Halle durch den Verein Rollrausch  

 
 
26. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2565/2013 Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen betr. Nutzung der an das AJZ angrenzenden Halle durch den Verein Rollrausch
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Hochbauamt
Bearbeiter/-in: Weidner, Michael  Amt für Wirtschaft, Umwelt und Stadtentwicklung
 
Beschluss


Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird zurückgezogen.

 

Die Fraktionen SPD und WNK UWG Freie Wähler stellen folgenden Antrag:

 

1.      Die Verwaltung soll noch einmal prüfen, welche alternativen Standorte (eventuell Einzelstandorte) für die Geräte der Friedhofsverwaltung, die gegenwärtig in der Halle gelagert werden, in Frage kommen.

 

2.      Die Verwaltung wird mit dem Vorstand des Vereins RollrauschGespräche führen mit dem Ziel,

?         den Zustand der in Rede stehenden Halle wie den daraus resultierenden Sanierungsbedarf einschließlich anfallender Kosten transparent zu machen

?         die zeitliche Verfügbarkeit des Grundstücks angesichts der Überlegung die Feuerwache zu verlegen thematisieren

 

3.      Die Verwaltung wird den Rat bis zu seiner Sitzung im Juli über die Ergebnisse der Untersuchungen und Gespräche informieren.

 

4.      Die Verwaltung lädt kurzfristig alle Fraktionen zu einem Ortstermin ein.

 

5.      Der Verein Rollrausch nennt der Verwaltung einen Architekten, der unter anderem die folgenden kritischen Punkte kostenseitig beurteilt:

 

?         Zustand des Daches

?         Heizung

?         Sanitäranlagen

 

Auf der Grundlage der von dem zu benennenden Architekten ermittelten Kosten kann der Verein Rollrausch dann entscheiden, ob er die entstehenden Kosten übernehmen kann.

 

Über einen Vertrag (Dauer der Nutzung, Kosten für die Nutzung, usw.) mit dem Verein Rollrauschentscheidet die Verwaltung nach Feststellung der oben genannten Kosten.