Der Betriebsausschuss beschließt einstimmig, den Bau einer Rechenanlage im bestehenden Entlastungsbauwerk auf Basis der beigefügten und in der Sitzung näher erläuterten Planung. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weitere Planung und die Maßnahme selbst durchzuführen. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden im Zuge der gegenseitigen Deckungsfähigkeit unter Einsparung bei anderen Maßnahmen zur Verfügung gestellt.
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