Die Verwaltung berichtet über die Problematik, Ersatzstandorte für nicht mehr zu nutzende Übergangsheime zu finden. Als positives Beispiel dafür wird das seit August 2003 bestehende Übergangsheim in der Wermelskirchener Str. 22 angeführt. Sie belegt ausführlich die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Standorte aus den verschiedensten Gründen. Weiterhin führt sie aus, dass der Standort Am Vogelsang a) nur vorübergehend sein soll, b) mit maximal 30 Personen belegt wird und c) eine Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch die Umsetzung des Betreuungskonzeptes im Bereich ausländischer Flüchtlinge (sozialarbeiterische/sozialpädagogische Betreuung, Einsatz stationärer Hausmeister gezielt und fest ausschließlich für die Übergangshäuser und Tätigkeit eines Sicherheitsdienstes in den Monaten Mai - Oktober eines jeden Jahres) nahezu ausgeschlossen werden kann. Die Verwaltung verweist auf ihre umfänglichen Ausführungen zu den Zielvereinbarungen im Rahmen des Betreuungskonzeptes für Aussiedler und ausländische Flüchtlinge, die in diesem Zusammenhang eine nicht unerhebliche Rolle spielen (siehe auch TOP 5). Im Anschluss daran erhalten der Vorsitzende des Kuratoriums von Haus Vogelsang, Herr Stadtdirektor a. D. Störtte, die Sprecherin des Heimbeirates, Frau Schmidt, der Heimleiter der Caritas-Heimstatt, Herr Muschik, der Vorsitzende des Tennis-Clubs Grün-Weiß 08 e.V., Herr Luchtenberg sowie der Anwohnersprecher, Herr Kopp, Gelegenheit, ihre Bedenken und Einwände vorzubringen. Die Sitzung wird zur abschließenden Beratung in den Fraktionen von 18.35 - 18.50 Uhr unterbrochen. Danach geben die Sprecher der einzelnen Fraktionen ihre Voten ab; es erfolgt eine kurze Abschlussdiskussion. Auf Vorschlag des Vorsitzenden und des Stadtverordneten Allendorf für die CDU-Fraktion wird der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter Bezugnahme auf die Sitzungen des Arbeitskreises Aussiedler/Asylbewerber wie folgt ergänzt und zur Abstimmung gebracht: "Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, wie folgt zu beschließen: Die Ausführungen der Verwaltung zu bestehenden, auszubauenden und neu zu schaffenden Asylbewerberunterkünften, insbesondere zum beabsichtigten neuen Standort Am Vogelsang 20-28 (ehemaliges Kreiskinderheim), werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt beschließt, entsprechend den Vorstellungen der Verwaltung zwei der insgesamt vier leerstehenden Häuser des ehemaligen Kreiskinderheimes zu nutzen und zwar die mit den Hausnummern 24 und 28. Die Dauer der Nutzung als Asylbewerberunterkunft wird auf höchstens zwei Jahre und die Anzahl der unterzubringenden Personen auf maximal 30 beschränkt. Das Betreuungskonzept (Drei-Säulen-Konzept) ist gemäß den vorstehenden Ausführungen der Verwaltung (Buchstabe c) konsequent umzusetzen. Das Sicherheitskonzept ist den sensiblen Gegebenheiten des Umfeldes angemessen anzupassen bzw. auszuweiten. Zugleich wird die Verwaltung beauftragt, im Hinblick auf die beschränkte Nutzungsdauer dieser Häuser unverzüglich den Nachfolgestandort und den gemäß Betreuungsskonzept noch fehlenden dritten Standort nachzuweisen und über den Sachstand dem Sozialausschuss regelmäßig zu berichten. Durch Beschluss festgelegte Standorte - wie Vorm Eickerberg - sollen erst dann aufgegeben werden, wenn ein geeigneter Ersatzstandort feststeht. Mit finanziellen Auswirkungen, Vertragsgestaltungen usw. wird sich der Ausschuss in einer weiteren Sitzung befassen, da diese Grundlagen bis zum heutigen Sitzungstermin nicht entscheidungsreif zu erstellen waren". Dieser Beschlussvorschlag wird mit 12 Stimmen (7 CDU, 4 SPD, 1 Bündnis 90/DIE GRÜNEN) bei drei Gegenstimmen (2 UWG, 1 WNK) angenommen. |
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