Auszug - Haushaltsplanung 2014  

 
 
Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 18.03.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum der Bürgerhäuser,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Eich 6/8
RAT/2740/2014 Haushaltsplanung 2014
     
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Kling, Susanne
 
Beschluss


Von MdR Allendorf werden folgende Ziele für die Haushaltsplanberatungen vorgeschlagen:

 

50.01

Die Stadt muss für alle ihre Menschen lebenswert sein! Dazu gehört: bezahlbarer Wohnraum. Die Stadt muss mit Trägern ein Konzept zur Errichtung und Erhaltung bezahlbaren Wohnraum erarbeiten. In die z. B. in der Schillerstraße entstehenden Eigentumswohnungen werden nie die Bürger einziehen, um die wir uns kümmern müssen.

 

Wohnberatung ist heute mehr als Wohnraumberatung, die Wohnraumberatung ist heute Kreisaufgabe. Erforderlich ist aber eine ordentliche Netzwerkarbeit. Diese Arbeit darf nicht nur den freien Trägern überlassen bleiben, denn dies ist die Aufgabe kommunaler Daseinsfürsorge. Für diese Tätigkeit muss das Ziel sein, eine Vollzeitstelle für Netzwerkarbeit und Konzept für Wohnberatung einzurichten.

 

Ziel einer Nahversorgung im Einzelhandelsbereich muss eine wohnungsnahe Versorgung mit den Grundbedürfnissen sein. Die Stadt muss einen entsprechenden Konzeptentwurf, entsprechend dem Ergebnis der Sozialkonferenz erarbeiten.

 

50.03

sind Pflichtaufgaben

 

50.04

Der Ausgangspunkt der Überlegung ist der rapide Anstieg an Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Hier fehlt ein transparentes Unterbringungskonzept.

Unser Ziel muss es sein, damit nicht wieder Turnhallen belegt werden, die Schaffung und Vorhaltung angemessener Unterbringungskapazitäten.

 

50.05

Kundencenter KAS (Jobcenter)

 

50.06

Schuldnerberatung, hier besteht gültiger Vertrag

 

Stadtkämmerer Hibst erläutert den derzeitigen Stand bezüglich der Aufnahme von Zielen in den Haushalt.

 

Nach Diskussion über diese Ziele empfiehlt der Sozialausschuss einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem Rat der Stadt

 

die Positionen

-          Aufwendungen Seniorenbeirat mit 1.120 €

-          Aufwendungen Behindertenbeirat mit 640 €

 

und die Teilbudgets

-          50.01              Unterstützung Senioren, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderung

-          50.03              Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

-          50.04              Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)             

-          50.05              Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, Kundenzentrum für Arbeit               und Soziales (K-A-S)

-          50.06              Sonstige soziale Leistungen

 

in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2014 sowie den vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts 2012 - 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.