Auszug - Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder  

 
 
1. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 4
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 16.06.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:31 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2821/2014 Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
 
Beschluss


Die Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und die weiteren Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt.