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Der Vorsitzende erläutert, dass für die Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt angehören oder bereits in einem anderen Ausschuss verpflichtet wurden, keine neuen Verpflichtungen vorgenommen werden müssen.
Die Verpflichtung wird vollzogen, indem die Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden, welche vom Vorsitzenden des Ausschusses vorgelesen wird:
Ich verpflichte mich, meine Aufgaben nach besten Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.
Verpflichtet werden:
Herr Jürgen Weiher Herr Mike Galow Herr Dirk Hohlmann Herr Jan-Magnus Bleek Herr Frank Kaluscha Herr Dirk Stöcker Herr Walter Thiel Herr Christian Hörhager Herr Mahmut Egilmez Herr Karl-Heinz Engels Herr Siegfried Reinhard Herr Martin Burghoff |
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