Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Fa. August Schmidt Baugesellschaft mbH & Co. KG erstellte Erschließungsanlage „Tannenbaum“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.
Widmung: Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstück 1034.
Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen. |
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