Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum" (Stichstraße) Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage  

 
 
4. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 15
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/2926/2014 Herstellung der Erschließungsanlage "Tannenbaum" (Stichstraße)
Hier: Übernahme und Widmung der Erschließungsanlage
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
 
Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, die durch die Fa. August Schmidt Baugesellschaft mbH & Co. KG erstellte Erschließungsanlage „Tannenbaum“ (Stichstraße) endgültig in die Haftungs- und Unterhaltungspflicht zu übernehmen.

 

Widmung:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung des nachstehend aufgeführten Grundstückes der Stichstraße „Tannenbaum“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr: Gemarkung Dhünn, Flur 1, Flurstück 1034.

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.