Auszug - Haushaltsplanung 2015  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 17.02.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3025/2015 Haushaltsplanung 2015
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Kling, Susanne
 
Beschluss


Beschluss:

 

Herr Stadtkämmerer Hibst erklärt vorab, dass sich leider der Fehlerteufel im Teilbudget 51.15, Kinder- und Jugendarbeit eingeschlichen hat. Die Überschrift auf S. 368 „Teilbudget: 51.16 Erzieherische Hilfen“ muss in der Tat „51.15 Kinder- und Jugendarbeit“ heißen. Darüber hinaus sind die manuell übernommen Erläuterungen zu den Kennzahlen in diesem Teilbudget in den ersten drei Zeilen (Finanzen) nicht aktualisiert worden. Der eigentliche Teilergebnisplan ist jedoch korrekt, so dass sich dieser Darstellungsfehler nicht weiter in der Sache auswirkt.

r die Spielplätze, die hier u. a. veranschlagt sind, fallen an Sachaufwand- und Unternehmerkosten 51.020 € an, Abschreibungen von rd. 50.000 € und 210.500 € an Leistungen des Betriebshofes, der diesen Bereich unterhält und regelmäßig überprüft.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss bzw. dem  Rat der Stadt einstimmig,

 

die Position

              -              Sachkosten Kinder- und Jugendparlament mit 4.400 €

 

sowie die Teilbudgets

              -              51.13 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

              -              51.14 Tagespflege

              -              51.15 Kinder- und Jugendarbeit

              -              51.16 Erzieherische Hilfen

              -              51.18 Amtsvormundschaft / Beistandschaft

 

in der Fassung des von der Verwaltung vorgelegten Entwurfes des Haushaltsplanes 2015 sowie dem vorgelegten Entwurf der Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes 2012 2022 (ggf. unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Änderungsvorschläge) zu beschließen.