Auszug - Herstellung der Erschließungsanlage "Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2" Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr
TOP: Ö 15
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.03.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: Sitzung
Raum: Kleiner Saal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3059/2015 Herstellung der Erschließungsanlage "Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2"
Widmung als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei/Liegenschaften Bearbeiter/-in: Örs, Mehmet
 
Beschluss


Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wermelskirchen einstimmig, gemäß den §§ 6 und 14 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 die Widmung der nachstehend aufgeführten Grundstücke „Am Stumpf Anlage 1 und Anlage 2“ zum Gemeingebrauch für den öffentlichen Verkehr zu beschließen:

 

Gemarkung Dabringhausen,

Flur 15,

Flurstücke 33, 227, 283, 352, 354, 357, 359, 361, 363, 440

 

Die zu widmende Verkehrsfläche wird gemäß § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW als Gemeindestraße eingestuft, bei der die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen. Der Gemeingebrauch an diesem Grundstück wird auf keine Verkehrsart beschränkt.

 

Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.