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Die Verwaltung geht im Rahmen eines mündlichen Berichtes auf den Antrag der WNK UWK - Fraktion ein.
Zu Ziffer 1. des Antrages: Genaue Kosten und Kostensteigerungen können zum heutigen Zeitpunkt noch nicht genannt werden.
Zu Ziffer 2. und 3. des Antrages: Das Land NRW hat der Stadt Wermelskirchen erstmalig für das Jahr 2015 einen Pauschale in Höhe von 57.000 € als Ausgleich für inklusionsbedingte Kosten gewährt. Ob dieses Volumen zur Kostendeckung ausreicht, kann derzeit nicht konkret beurteilt werden. Es ist davon auszugehen, dass mittelfristig ein höherer Betrag erforderlich sein wird.
Zu Ziffer 4. des Antrages: Nein
Zu Ziffer 5. des Antrages: Da die Zusammenarbeit der Schulen mit Integrationshelfern auf kommunaler Ebene nicht eindeutig vorgegeben wird, finden derzeit Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und den betroffenen Schulleitungen unter Einbeziehung einer externen Beratung (Herr Herbert Schiffmann) statt. Ziel dieser Abstimmungen ist die Erarbeitung eines stadtweit gültigen Konzeptes für den Einsatz von Inklusionshelfern, die die Schulen bei der zukünftigen Arbeit unterstützen können. Es ist geplant, die vom Land NRW bereitgestellten Haushaltsmittel in Höhe von 57.000 € in diesem Bereich einzusetzen.
Herr Schiffmann erläutert kurz den bisherigen Beratungsstand und die derzeitige Zusammenarbeit mit der ortsansässigen Werkstatt Lebenshilfe e.V.. Im Rahmen des Konzeptes ist beabsichtigt, einen Pool von Inklusionshelfern in Zusammenarbeit mit einem freien Träger aufzubauen, die dann im Bedarfsfall an den einzelnen Schulen (vorerst Grundschulen, später erweiterbar auf die Sekundarschule) eingesetzt werden können. Herr Graef geht, so weit wie zum heutigen Zeitpunkt möglich, detailliert auf den Antrag der WNK UWK - Fraktion ein.
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