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Herr Förster verliest das Antwortschreiben der Post AG aus dem hervorgeht, dass das Abhängen der Briefkästen nicht rückgängig gemacht wird, da die vorgeschriebenen Entfernungen den Vorschriften entsprechen. Der Vorsitzende stellt das jedoch infrage, da die Post die Entfernungen ab dem alten (nicht mehr vorhandenen) Standort „Wirtsmühle/Ecke Obere Bachstr.“ gemessen hat und nicht ab dem weitesten entfernt liegenden Wohngebiet (Max-Reger-Str.). Der Vorsitzende wird die Post diesbezüglich erneut anschreiben. |
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