Der Betriebsausschuss nimmt den von der Betriebsleitung gem. § 14 der Betriebssatzung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen vorgelegten Zwischenbericht zum 31.03.2015 für das Wirtschaftsjahr 2015 zur Kenntnis.
Fragen der Ausschussmitglieder werden durch die Betriebsleitung beantwortet.
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