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 Frage 1) 
 Herr Drescher, Leiter des Tiefbauamtes, beantwortet die Anfrage dahingehend, dass es aus Sicht der Verwaltung möglich sei, die Parkdauer in der oberen Ebene der Tiefgarage von 4 Stunden auf 2 Stunden zu begrenzen. 
 Frage 2) 
 Für die Jörgensgasse gibt es aus Sicht der Verwaltung zwei Möglichkeiten: Die Parkmöglichkeit kann a) ausschließlich auf Pkw begrenzt werden, oder b) die Parkdauer wird allgemein für alle Fahrzeuge, wie zu Anfang des Prozesses des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes wieder auf 2 Stunden begrenzt werden. 
 Die Verwaltung favorisiert Variante a) die Einschränkung der Parkmöglichkeit nur für Pkw. 
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