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Der Beirat für Menschen mit Behinderung stellt fest, dass ein Hallenbad nicht ausschließlich dem Sport vorbehalten sein darf, sondern es sich hierbei um eine Einrichtung der Daseinsvorsorge für alle Altersgruppen handelt. Damit das Hallenbad von Babys, Menschen mit Behinderung und Senioren genutzt werden kann, ist die entsprechende DIN-Norm 18040-1 für den Standort, Erreichbarkeit, Gestaltung und Ausstattung zu beachten und einzuhalten.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung beschließt einstimmig, dass der Beirat bei der Planung eines neuen Hallenbades von Anfang an mit einbezogen wird und die Verwaltung die Zusammenarbeit mit dem Beirat gewährleistet. |
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