a) Freier
Eintritt in die Bäder für Mitglieder der Polizei und der Feuerwehr Auf Anfrage von Bürger Huckenbeck erläutert die Verwaltung das Verfahren hinsichtlich des Dienstschwimmens von Angehörigen der Feuerwehr und der Polizei in den städtischen Bädern b) Rollsport in den Turnhallen der Stadt
Wermelskirchen Auf Anfrage von Stadtverordnetem Klein teilt die Verwaltung mit, dass es in Wermelskirchen Turnhallen gibt, die für die Durchführung von Rollsport geeignet sind, dass bisher aber wegen zu erwartender Probleme bei der Durchführung dieser Sportarten diese nicht zugelassen worden sind. c) Kurse im Hallenbad Auf Anfrage von Stadtverordnetem Wilms teilt die Verwaltung mit, dass die im Hallenbad durchgeführten Kurse dort schon teilweise seit Jahren existieren und dass seitens der Verwaltung keine entscheidende Beeinträchtigung des übrigen Badebetriebes gesehen wird sondern diese Kurse maßgeblich zu einer Verbesserung der Einnahmen des Hallenbades beitragen. |
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