Auszug - Bericht über die Durchführung gefasster Beschlüsse  

 
 
25. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 06.07.2004 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Ludwig-Schieffers berichtet, dass das seit 1991 existierende KJHG (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz) zurzeit novelliert wird

Frau Ludwig-Schieffers berichtet, dass das seit 1991 existierende KJHG (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz) zurzeit novelliert wird. Es liegt ein erster Gesetzesentwurf vor, der verschiedene Änderungen aufweist. Ein sehr gravierender Änderungspunkt ist der § 24 KJHG, in dem die Versorgung der unter 3-Jährigen bedarfsgerechter festgeschrieben werden soll, sodass die Kommunen verpflichtet werden sollen, Plätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung zu stellen. Diese Thematik wird jedoch noch unter dem TOP “Platz für Kinder unter 3 Jahren...” thematisiert.

Darüber hinaus sind Veränderungen angestrebt, die Heranziehung der Eltern im Bereich Hilfe zur Erziehung. Diese soll vom Verfahren her deutlich vereinfacht werden. Der Schutz des Kindes bei akuter Gefährdung wird verstärkt. Der § 35a – Selbstbeschaffung von Leistungen die ohne Beteiligung des Jugendamtes im Vorfeld erbracht wurden – werden nicht mehr vom Jugendamt erstattet.

Zurzeit befaßt sich die Förderalismuskommission mit dem Gesetzentwurf.

 

Das GtK – als Ausführungsgesetz des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – wird insofern novelliert, als das dass Finanzierungssystem der Tageseinrichtungen für Kinder neu geordnet wird.

 

Hier hat ein entsprechender Städtevergleich ergeben, dass speziell das GTK NW deutlich zu teuer ist.

 

Die wesentliche Änderung besteht darin, dass jede Kommune jährlich die Anzahl der Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren dem Ministerium für Schule, Jugend und Kinder meldet, und auf dieser Grundlage die Kommune pro 25 Kinder einen Pauschalbetrag auf der Grundlage der Durchschnittskosten einer Kindergartengruppe erhält.

Die Höhe des dann zu erhebenden Elternbeitrages steht im Ermessen der jeweiligen Kommune. Die Umsetzung soll bis 2007 erfolgen.

In der Konsequenz bedeutet dies eine deutliche Schlechterstellung bzw. eine Herabsetzung des Standards.