Auszug - Umsetzung SGB II (Hartz IV) - Grundsicherung für Arbeitsuchende hier: Mündlicher Sachstandsbericht der Verwaltung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 11
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.07.2004 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung SGB II (Hartz IV) zur Kenntnis

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung SGB II (Hartz IV) zur Kenntnis. Die entsprechenden Unterlagen sind dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Im Anschluss daran werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Der dem Kreistag in Bergisch Gladbach ebenfalls in heutige Sitzung vorliegende Beschlussvorschlag zur Neustrukturierung der Arbeitslosen- und Sozialhilfe wird vom Ausschuss einstimmig in folgenden Punkten unterstützt:

 

1.                  Die Verwaltung wird beauftragt, alle Maßnahmen und Aktivitäten zu ergreifen, die erforderlich sind, um den Menschen im Rheinisch-Berigschen Kreis, die anspruchsberechtigt sind, die Leistungen des SGB II zukommen zu lassen.

 

2.                  Ziel ist es, im Rheinisch-Bergischen Kreis eine bürger- und ortsnahe Lösung zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II zu finden, die in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet wird.

 

3.                  Die Verwaltung wird beauftragt, alle Möglichkeiten der Aufgabenwahrnehmung - auch die im  Rahmen der Option - zu prüfen und für diesen Fall mit der BA Gespräche zu führen, um diese in die Struktur der Aufgabenwahrnehmung so weit wie möglich einzubeziehen.

 

4.                  Der Interfraktionelle Arbeitskreis wird fortgeführt. Bei Entscheidungen über weitere Umsetzungsschritte zum SGB II wird der Arbeitskreis einbezogen.

 

Die Verwaltung wird den Ausschuss entweder durch Einberufen einer Sondersitzung oder in der ersten Sitzung der neuen Legislaturperiode über den weiteren Fortgang der Umsetzung des SGB II informieren.