Auszug - Änderung der Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzu ngen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung - vom 17.01.2012  

 
 
Sitzung des Beirates für Menschen mit Behinderung
TOP: Ö 8
Gremium: Beirat für Menschen mit Behinderung Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 08.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungsraum 1.32 des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
 
Beschluss


Die Satzung der Stadt Wermelskirchen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzung an öffentlichen Straßen und Sondernutzungssatzung vom 17.01.2012 soll im Herbst 2016 bearbeitet werden. Der Beirat beschließt einstimmig:

§ 3 für erlaubnisfreie Sondernutzung soll dahingehend geändert werden, dass auch unter h) aufgehrte Außengastronomie den Gehwegbereich mit ausgestaltetem Gehband frei zu halten ist. Ebenso soll ergänzend die Leitführung (aufgerautes Pflaster, Hauswand, Regenrinne etc.) für sehbehinderte und erblindete Menschen freigehalten werden.

Unter § 2 soll zwischen Hauswand und Fahrbahnrand im Gehwegbereich eine durchgehende Fläche von mind. 150 m Breite von jeglichen Baulichkeiten ( a h) frei gehalten werden.

Darüber hinaus soll die Ordnungsbehörde dahingehend sensibilisiert werden, um die Belange von Menschen mit Behinderung nach § 4 einschätzen und umsetzen zu können. Angeregt wid die baldige Durchführung einer Begehung der Innenstadt mit den zuständigen Mitarbeitern der Stadtverwaltung, Vertretern der Politik, Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses und Vertretern des Beirates.