Auszug - Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Sport, Freizeit und Tourismus
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Sport, Freizeit und Tourismus Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 16.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Alter Ratssaal des Bürgerzentrums
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstr. 29/33
RAT/3566/2016 Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Stadtentwicklung Beteiligt:Amt für Jugend, Bildung und Sport
Bearbeiter/-in: Schwanke, Evelyn  Tiefbauamt
 
Beschluss


  1.    Der Ausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Sitzungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt die geplante Ansiedlung des Jugendfreizeitplatzes am Standort Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes -.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren.
    Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.

 

6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zusndigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.

Abstimungsergebnis:

einstimmig