Die Untere Landschaftsbehörde ist durch Herrn Hanf, dem Leiter der Abteilung Planung und Landschaftsschutz vertreten. Herr Hanf gibt bekannt, dass der Landschaftsplan Nr. 2 “Eifgenbachtal” seit dem 4. Juni 2004 rechtskräftig ist. Herr Hanf teilt mit, dass im Plan “Eifgenbachtal” sieben Naturschutzgebiete ausgewiesen sind (Orchideenwiese bei Heintjeshammer, Eschbachtal, Töckelhauser Bachtal, Sengbachtal, Hilgener Ziegeleiloch, Eifgenbachtal und Seitentäler, Dhünntal und Linnefetal mit Seitentälern). Zum Thema der Beschilderung erklärt Herr Hanf, dass Mittel im Haushalt 2004 eingestellt worden sind, um an allen größeren Zugängen zu den Naturschutzgebieten das amtliche Naturschutzgebietsschild anbringen zu können. Es ist davon auszugehen, dass diese Maßnahme auch 2004 umgesetzt werden kann. Darüber hinaus hat die ULB vorgesehen, mittelfristig eine Zusatzbeschilderung mit Informationen und fachlichen Hintergründen über die Naturschutzgebiete anbringen zu lassen. Diese Zusatzbeschilderung kann nur durch ein Sponsoring ermöglicht werden, da der Kreis hierfür keine Mittel hat. Aus diesem Grund ist für die Umsetzung ein längerer Zeitraum zu veranschlagen. Der
Ausschuss für Umweltfragen nimmt den Sachstandsbericht zum Landschaftsplan Nr.
2 “Eifgenbachtal” zur Kenntnis. |
|||||||||||||||||||||||||||||