Auszug - Antrag der Fraktionen von CDU und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 22.11.2016: Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 26
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3603/2016 Antrag der Fraktionen von CDU und WNK UWG FREIE WÄHLER vom 22.11.2016: Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Beteiligt:Kämmerei
Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen  Kämmerei/Liegenschaften
   Amt für Soziales und Inklusion
   Amt für Stadtentwicklung
   Gebäudemanagement
 
Beschluss


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt als Tischvorlage ein Antrag der Fraktionen  SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerforum und FDP vor.

 

Es findet eine rege Diskussion statt. Das Mitglied des Rates Herr Karl-Heinz Wilke stellt den Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Rednerliste. Dieser Antrag wird mit 51 Stimmen (18 CDU, 11 SPD, 6 WNKUWG Freie Wähler, 5 Bürgerforum, 4 Bündnis 90/Die Grünen, 4 FDP, Herr Andreas Müßener, Herr Karl Springer, Herr Rainer Schneider) bei zwei Nein-Stimmen (1 WNKUWG Freie Wähler, 1 Bündnis 90/Die Grünen) angenommen.

 

Da die Fraktionen von Bürgerforum, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD Ihren Antrag zurückziehen, wird nur über den erweiterten Antrag von CDU und WNKUWG Freie Wähler

abgestimmt.

 

Der Rat der stimmt mit 27 Ja-Stimmen (18 CDU, 7 WNKUWG Freie Wähler, Herr Karl Springer, Herr Andreas Müßener) und 25 Nein-Stimmen (11 SPD, 5 Bündnis 90/Die Grünen, 5 Bürgerforum, 3 FDP, Herr Rainer Schneider) bei 1 Enthaltung (FDP) zu:

 

a)      An jedem Standort bzw. in keiner Straße sollen mehr als 40 Zuwanderer leben, in unseren weniger dicht besiedelten Gebieten, in denen die Infrastruktur weniger gut ausgeprägt ist, sollen nicht mehr als 20 Personen leben. Bei den Zahlenangaben handelt es sich um einen Richtwert.

b)      Die Verwaltung führt Bürgerversammlungen an jedem Standort durch, der für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgesehen ist.

c)      Neubaumaßnahmen sind grundsätzlich abzulehnen, sofern Baumaßnahmen doch erforderlich sind, soll die Stadt von der Bauträgerschaft Abstand nehmen und einen Generalunternehmer beauftragen, soweit die vergaberechtlichen Bedingungen erfüllt sind.

d)      Öffentliche Einrichtungen und Sportplätze, die auch zukünftig genutzt werden sollen, sollen nicht als Unterkunftsplätze zur Verfügung stehen.

e)      Regelmäßige Angebote für die Unterbringung, die der Verwaltung zugehen, sollen den Fraktionsvorsitzenden zur Kenntnis gegeben werden.

f)        Die Verwaltung wird beauftragt einen Holzhäuser-Standort für maximal 40 Personen gemäß dem Odenthalter-Vorbild zu planen.