Auszug - Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen  

 
 
15. Sitzung des Rates der Stadt
TOP: Ö 19
Gremium: Rat der Stadt Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Saal des Bürgerzentrums,
Ort: 42929 Wermelskirchen, Telegrafenstraße 29/33
RAT/3566/2016-1 Jugendfreizeitplatz - Sachstand zu den Standorten und weiteres Vorgehen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
RAT/3566/2016
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
 
Beschluss


1. Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die geplante Ansiedlung des  Jugendfreizeitplatzes am Standort „Zenshäuschen“ - vorbehaltlich des Zustandekommens der erforderlichen Grundstückstransaktionen und vorbehaltlich der Vorlage eines belastbaren Finanzierungskonzeptes-.

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung einstimmig, mit dem Eigentümer der Fläche A1 in konkrete Grundstückverhandlungen einzutreten und einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche A 2 herbeizuführen (östliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Eigentümer der Fläche B1/E2 einen Flächentausch bzw. Flächenverkauf mit der Fläche B 2 herbeizuführen (westliche Erschließung).

 

  1. Der Rat der Stadt beauftragt einstimmig die Verwaltung, mit dem Interessenten an der Fläche C 2 in Verkaufsverhandlungen einzutreten, sobald eine vertragliche Einigung zu Punkt 3 erfolgt ist.

 

  1. Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, mit Vereinen und Interessengruppen die Frage einer finanziellen oder personellen Beteiligung zu eruieren.
    Gleiches gilt für mögliche Sponsoren.

 

6.Die finanziellen Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Jugendfreizeitparks sind bis zur Verabschiedung des Doppelhaushalts 2017/2018 den zuständigen Gremien in einem belastbaren Konzept zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

 

7.Der Bürgermeister wird einstimmig beauftragt, zu prüfen, ob die Maßnahme im Rahmen der Jugendarbeit als Pflichtaufgabe durch die Aufsichtsbehörde genehmigungsfähig ist.